Maskerade – Auffälliges und buntes Schminken erlaubt
Die 5. Jahreszeit ist für viele ein Ausnahmezustand, denn in der närrischen Zeit ist Verkleiden erlaubt und grelles Schminken kein Tabu. Faschingsschminke unterliegt den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie alle anderen Kosmetik– und Pflegeprodukte. Somit müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung genannt sein, neben Ölen, Wachsen und Farbstoffen eben auch Konservierungs– und Duftstoffe. Nach einer durchtanzten Nacht mit Maskerade ist das Abschminken ganz wichtig.
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