Kosmetikrecht
im Überblick
Wenn man Kosmetik in der EU herstellen, importieren und/oder vermarkten möchte sind einige wichtige gesetzlich vorgeschriebene Punkte zu beachten:
Keine Zulassungspflicht für kosmetische Mittel
Für das Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt) von kosmetischen Mitteln besteht keine Zulassungspflicht – das bedeutet, es erfolgt keine direkte behördliche Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde.
Aber wichtig:
Vor dem Inverkehrbringen müssen alle Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung (VO) 1223/2009 durch den Inverkehrbringer bzw. die verantwortliche Person vollständig erfüllt werden.
Zur EU-Kosmetik-VO 1223/2009
- Das Produkt muss sicher sein. Anforderung aus Artikel 3 der VO 1223/2009. Bei normalem und vernünftigerweise
vorhersehbarem Gebrauch des kosmetischen Mittels - Das Produkt muss notifiziert werden. Anforderung aus Artikel 12 der VO 1223/2009. Vor dem Inverkehrbringen ist
das Produkt zu notifizieren. - Die Herstellung muss unter GMP-Bedingungen (gute Herstellungspraxis) erfolgt sein. Anforderung aus Artikel 8 der
VO 1223/2009. Die Anforderungen zu GMP sind in der DIN ISO Norm 22716 als derzeitigem Stand der Technik
definiert. Weitere Infos und Hilfestellungen finden Sie hier: www.ikw.org - Erstellung und Führen einer Produktinformationsdatei (PID) Die Anforderung dazu bezieht sich auf Artikel 10 +11
der VO 1223/2009. Ein großer und wichtiger Teil der Produktinformationsdatei ist der Sicherheitsbericht. Dieser
kann nur von qualifizierten und geschulten Naturwissenschaftlern erstellt werden unter den Vorgaben der
Kosmetik-VO. Weitere Infos finden Sie auch hier: www.eur-lex.europa.eu und hier: www.health.ec.europa.eu - Kennzeichnung und Werbeaussagen Die Anforderung dazu kommt aus Artikel 19 und 20 der EU Kosmetik-VO.
Kernelemente der Kennzeichnung sind unter anderem: Sprache, Nenninhalt, Verwendungszweck, Firma und Anschrift,
Ursprungsland, Chargennummer, Verwendungsdauer oder Mindesthaltbarkeitsdatum, Liste der Bestandteile
(Ingredients), Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch - Weitere Anforderungen beziehen sich auf Verunreinigungen, Stabilität, Verpackung, Cosmetovigilanz usw. Hier
sollten Sie uns ansprechen!
Einige wesentliche Punkte sind auf den Seiten der Ministerien zu finden.
Für Deutschland:
www.bvl.bund.de
Für Österreich:
www.ages.at
Für die Schweiz:
www.blv.admin.ch
Weitere Adressen sind u.a. die Vertreter der Industrie:
- Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) www.ikw.org
- Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V. (BDIH) www.bdih.de
- International cosmetic and device association e.V. (ICADA) www.icada.eu
- Deutsche Gesellschaft für Wissenschaftliche und Angewandte Kosmetik e.V. (DGK) www.dgk-ev.de
- Industrie- und Handelskammer (IHK) www.ihk.de
Kurz und knapp: WIR!
Unser Service
für Sie!
1
Erstellen von Sicherheitsberichten
nach der EU-Kosmetik-VO 1223/2009 ( Anhang 1).
2
Überprüfung der Kennzeichnung von Primär- und Sekundärverpackungen kosmetischer Mittel
3
Erstellen und Überprüfen von Produktinformationsdateien (PID)
für kosmetische Mittel.
4
Notifizierung (CPNP-Meldung) kosmetischer Mittel bei der EU
5
Hilfe bei der rechtlichen Einstufung
von kosmetischen Mitteln im Borderline-Bereich (sofern möglich)
6
Hilfestellungen
bei Fragen jeglicher Art rund um das Kosmetikrecht
7
Überprüfung von Werbeaussagen
auf rechtliche Konformität.
8
Vorab-Prüfungen von Rezepturen
auf Machbarkeit
9
Überprüfung der Sicherheit- und Verkehrsfähigkeit
(in Form eines Gutachtens) von kosmetischen Mitteln
10
Literaturrecherche von Rohstoffen und deren Toxizität
11
Hilfestellung und Begleitung bei behördlichen Beanstandungen.
12
Kosmetikrechtliche Schulungen
von Mitarbeitern in bestimmten Produktbereichen (auf Anfrage).
13
Unterstützung bei der Einfuhr kosmetischer Mittel aus Drittstaaten
14
ÜBERPRÜFUNG DER KENNZEICHNUNG NACH VO 1223/2009.
Was muss alles auf mein Produkt drauf? Was ist Primär- und Sekundärverpackung? Was mache ich bei Farbpaletten? Usw.
15
Weitere Bereiche wie GMP (Gute Herstellungspraxis) EN ISO 22716, Arbeitsschutz, Chemikalien-VO, Laboruntersuchungen, Medizinprodukte, Lebensmittel, Biozide usw. hier haben wir kompetente Partner, die wir Ihnen bei Bedarf gerne empfehlen.
Was kostet das alles?
Rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail, wir beraten Sie gerne und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.