DIENSTLEISTUNGEN
IM BEREICH KOSMETIK
Erstellen von Sicherheitsberichten
nach Anhang I der EU-Kosmetik-VO 1223/2009
Überprüfung der Kennzeichnung
von Primär- und Sekundärverpackungen kosmetischer Mittel
Erstellen und Überprüfen von Produktinformationsdateien (PID)
für kosmetische Mittel
Notifizierung (CPNP-Meldung)
kosmetischer Mittel bei der EU
Überprüfung von Werbeaussagen
auf rechtliche Konformität
Vorab-Prüfungen
von Rezepturen auf Machbarkeit
Überprüfung der Sicherheits- und Verkehrsfähigkeit
(in Form eines Gutachtens) von kosmetischen Mitteln

Hilfe bei der rechtliche Einstufung
von kosmetischen Mitteln im Borderline-Bereich (sofern möglich)
Literaturrecherche
von Rohstoffen und deren Toxizität.
Hilfestellung und Begleitung
bei behördlichen Beanstandungen
Kosmetikrechtliche Schulungen
von Mitarbeitern in bestimmten Produktbereichen (auf Anfrage)
Unterstützung bei der Einfuhr
kosmetischer Mittel aus Drittstaaten
Hilfestellungen bei Fragen
jeglicher Art rund um das Kosmetikrecht
Weitere Bereiche wie GMP (Gute Herstellungspraxis) EN ISO 22716, Arbeitsschutz, Chemikalien-VO, Laboruntersuchungen, Medizinprodukte, Lebensmittel, Biozide usw.
NICHT GEFUNDEN,
WONACH SIE SUCHEN?
Unsere Leistungen im Kosmetikrecht sind vielseitig – und manchmal sehr individuell. Falls Sie Ihr Anliegen hier nicht wiederfinden: Kein Problem!
Kontaktieren Sie uns einfach direkt – wir helfen gerne weiter oder vermitteln Ihnen erfahrene Partner.

